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Fritz Bauer (1903-1968) widmete sich als jüdischer Remigrant und radikaler Demokrat der Rekonstruktion des Rechtssystems in der BRD nach 1945. Als hessischer Generalstaatsanwalt von 1956 bis 1968 hat er 1957 den entscheidenden Hinweis auf den Aufenthaltsort des früheren SS-Obersturmbannführers Adolf Eichmann gegeben und war in den sechziger Jahren maßgeblich an dem Zustandekommen der Frankfurter Auschwitz-Prozess beteiligt.
Der Spielfilm von Burghardt Klaussner und Roland Zehrfeld nimmt die Geschichte Fritz Bauers auf und schildert auf eindrückliche Weise die Wirkung und Folgen der „Schlussstrich-Mentalität“ in Staat und Gesellschaft der noch jungen Bundesrepublik Deutschland. Er wirft damit erneut Fragen zur Aufarbeitung der nationalsozialistische Verbrechen auf, aber auch wie nach einer totalitären Herrschaft grundsätzlich mit der Anerkennung des Leids der Opfer, der Schuld und der Verantwortung der Täter und damit auch der grundsätzlichen Frage nach Gerechtigkeit umgegangen werden soll.
Die Initiative Erinnern und Gedenken lädt ein, nach der Filmvorführung darüber ins Gespräch zu kommen.